Der Jurist und Philosoph Christian Thomasius wird neben Pufendorf zu den bedeutendsten deutschen Vertretern der Lehre vom Naturrecht gezählt, das er auf die natürliche Vernunft gegründet sah, während er das positive Recht als obrigkeitliche Zwangsfestschreibung begriff. Sein Eintreten für die Humanisierung der Strafprozessordnung trug wesentlich zur Abschaffung der Hexenprozesse und der Folter bei. Als Professor in Leipzig gehörte er zu den Ersten, die in deutscher Sprache lehrten. Mit den Monats-Gesprächen (1688) gab er außerdem die erste wissenschaftliche Zeitschrift in deutscher Sprache heraus.
Hugo Bürkner (1818–1897), Portrait Christian Thomasius (1655-1728), Stich, 1854; Bildquelle: Bechstein, Ludwig: Zweihundert deutsche Männer in Bildnissen und Lebensbeschreibungen, Leipzig 1854, Wikimedia Commons, http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Christian_thomasius.jpg, gemeinfrei.